1. Gültigkeit der Bedingungen
1.1
Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Geschäftsbestätigungen
des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird
hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen
sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich
bestätigen.
1.2
Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn die Geschäftsbedingungen nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
2. Angebot, Angebotsunterlagen
2.1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2
Bestellungen gelten als angenommen, wenn wir nicht binnen 6 Tagen
nach Zugang der Bestellung widersprechen.
2.3
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir
uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
3. Preise
3.1
Die in unseren Preislisten, Katalogen und dergleichen angegebenen
Preise verstehen sich in Euro abzgl. mengenabhängiger Positionsrabatte
und eines zusätzlichen Warenwertrabatts in Abhängigkeit
vom Warenwert des Auftrags sowie zzgl. Verpackung, Fracht und
zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
3.2
Bei Bestellungen ab einem Warenwert von EUR 750,00 (vor Rabatt,
ohne Umsatzsteuer) erheben wir im Inland keine Kosten für Verpackung
und Versand an eine Lieferanschrift. Ansonsten berechnen wir folgende
anteilige Kosten: bei einem Warenwert (vor Rabatt, ohne Umsatzsteuer)
unter EUR 150,00 EUR 14,50
ab EUR 150,00 - 300,00 EUR 19,50
ab EUR 300,00 - 450,00 EUR 24,50
ab EUR 450,00 - 750,00 EUR 29,50
Von dieser Regelung ausgenommen sind Zubehörsendungen in Kleinverpackungen,
für die eine Versandkostenpauschale von max. 7,50 Euro
anfällt.
3.3
Wünscht der Besteller die Lieferung per Schnellieferdienst, so werden
ihm die zusätzlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt.
3.4
Bei Lieferung ins Ausland werden zusätzlich zu den in Ziffer 3.3 genannten
Kosten die ab der deutschen Grenze bis zum
Bestimmungsort anfallenden Versandkosten berechnet. Zollgebühren
und Nebenkosten übernehmen wir nicht. Ziffer 3.4 gilt entsprechend.
3.5
Im Einzelfall als verbindlich bezeichnete Preise für ein Angebot gelten
nur für das einzelne Angebot. Nachbestellungen gelten als neue Aufträge
und müssen neu verhandelt werden.
4. Lieferung
4.1
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern
nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.2
Lieferverpflichtung unsererseits steht unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt oder anderer, von uns nicht zu vertretender
unvorhersehbarer Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik,
behördliche Anordnungen, rechtmäßige Aussperrung – haben wir
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistungen um die
Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben bzw. im Falle der Unmöglichkeit wegen des noch
nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.3
Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Besteller
nach Setzung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt,
hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Ein Recht auf Schadensersatz steht dem Besteller nicht zu.
4.4
Wir sind zu Teilleistungen und Teillieferungen in zumutbarem Umfang
berechtigt.
4.5
Die Art des Verpackens und Versendens liegt in unserem Ermessen.
Die Kosten für die Rücksendung der Transportverpackung gehen zu
Lasten des Bestellers.
4.6
Verzugsschadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die Haftung für entgangenen
Gewinn des Bestellers ist ausgeschlossen.
5. Gefahrenübergang, Versicherung
5.1
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks
Versendung unser Werklager verlassen hat.
5.2
Ohne die Voraussetzung der Ziffer 5.1 geht die Gefahr auf den Besteller
dann über, wenn dieser in Annahmeverzug gerät.
5.3
Alle Sendungen werden unversichert befördert, soweit im Einzelfall
nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
6. Zahlungsbedingungen
6.1
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum
mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Bei
Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung durch den Besteller und
Gutschrift des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
gewähren wir 3% Skonto. Ist der Besteller allerdings mit
der Zahlung noch offener Rechnungen in Verzug, wird für neue Rechnungen
auch bei Zahlung innerhalb des Zahlungsziels kein Skonto gewährt.
6.2
Wir sind berechtigt, im kaufmännischen Geschäftsverkehr vom 15. Tage
ab Rechnungsdatum den gesetzlichen Fälligkeitszins zu fordern. Bei
Eintritt des Verzuges beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem
jeweiligen Basiszins im kaufmännischen Rechtsverkehr und im übrigen
fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszins.
6.3
Wechsel oder Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung
angenommen. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer tatsächlichen
Einlösung als Bezahlung. Bei der Einlösung anfallende Kosten und
Spesen gehen zu Lasten des Bestellers.
6.4
Sämtliche durch verspätete Zahlung verursachte Kosten wie Mahnspesen,
Inkassogebühren und dergleichen werden wir dem Besteller
in Rechnung stellen.
6.5
Die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund von uns bestrittener
und nicht rechtskräftig festgestellter Gegensprüche ist nicht statthaft.
6.6
Unsere Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-Id-Nr.) lautet:
DE 147964250. Unsere SWIFT- und IBAN-Adressen lauten folgendermaßen:
Hypo- und Vereinsbank Koblenz
IBAN DE71 5702 0086 0004 7274 44
SWIFT HYVE DE MM 401
Deutsche Bank Betzdorf
IBAN DE69 4607 0090 0243 7325 00
SWIFT DEUT DE DK460
Sparkasse Kirchen
IBAN DE45 5735 1030 0004 0005 19
SWIFT MALA DE 51 AKI
7. Qualität, Gewährleistung
7.1
Unsere Produkte sind frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang
die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen; dies gilt auch bei Vorliegen
unwesentlicher Fehler oder geringfügiger Mengenabweichungen.
Handelsübliche, geringfügige Abweichungen von Beschreibungen und
Angaben in Prospekten, Katalogen, schriftlichen Unterlagen und von
Mustern bleiben vorbehalten. Das gleiche gilt für geringfügige Konstruktions-
und Materialänderungen.
7.2
Den Besteller trifft die Obliegenheit, unsere Produkte nach Eingang
eingehend auf Fehler hin zu untersuchen und uns bei Vorliegen von
Fehlern unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Mitteilung hat schriftlich
zu erfolgen. Bei Nichterfüllung dieser Obliegenheit sind Gewährleistungs-
ansprüche ausgeschlossen.
7.3
Unrichtige Montageanleitungen oder Verwendungshinweise lösen keine
Sachmängelansprüche aus. Eine Gewähr für die Richtigkeit von Werbeaussagen
von Zulieferern/Vormateriallieferanten wird nicht übernommen.
7.4
Berechtigte Sachmängelansprüche richten sich auf Nacherfüllung. Die
Nacherfüllung geschieht nach unserer Wahl durch Mängelbeseitigung
oder Lieferung eines mangelfreien Produktes. Der Nacherfüllungsanspruch
beschränkt sich auf Leistungen am Sitz des Bestellers.
7.5
Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so kann der Besteller vom
Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht
- für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer schuldhaften
Pflichtverletzung/Rechtsgutverletzung des Lieferanten, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Angestellte,
Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Subunternehmer) beruhen.
- für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung/Rechtsgutverletzung des Lieferanten, seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (z. B. Angestellte,
Arbeitnehmer oder Subunternehmer) beruhen. Im kaufmännischen
Geschäftsverkehr haftet der Lieferant jedoch bei sonstigen Schäden
in diesem Sinne nur für Vorsatz einfacher Erfüllungsgehilfen (z. B.
Arbeiter, Angestellte), für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz qualifizierter
Erfüllungsgehilfen (leitende Angestellte) hat er hingegen einzustehen.
- für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten beruhen.
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Diese bleiben
unberührt.
- für Ansprüche aus der schuldhaften Verletzung vorvertraglicher
Pflichten, wenn die Pflichtverletzung zeitlich vor Einbeziehung dieser
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen liegt.
7.6
Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt bei Lieferungen
an einen Unternehmer ein Jahr.
7.7
Zwingendes Gewährleistungsrecht zugunsten eines Verbrauchers bleibt
unberührt.
7.8
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis unsere
sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung
einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus
gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche unserer Forderungen
in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo
gezogen und anerkannt ist.
8.2
Der Besteller ist widerruflich berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt
stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter-
zuveräußern. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder
Sicherungsübereignungen sind nicht zulässig.
8.3
Der Besteller tritt uns bereits jetzt erfüllungshalber alle Forderungen
ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder
Dritte erwachsen; wir nehmen diese Abtretung mit Vertragsabschluss
an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Waren, an denen
wir kein Eigentum haben, weiterverkauft, so gilt die Forderung des
Bestellers gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem
Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Entsprechendes
gilt für den Fall der Weiterveräußerung nach Verarbeitung oder
Umbildung im Sinne von Ziffer 8.4. Wir ermächtigen den Besteller
widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine
Rechnung im eigenen Namen einzuziehen.
8.4
Die Verarbeitung oder Umbildung von Vorbehaltsware wird durch den
Besteller stets für uns vorgenommen, ohne dass wir hieraus verpflichtet
werden. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht
gehörenden Waren verarbeitet oder zu einer einheitlichen Sache untrennbar
verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen
verarbeiteten oder verbundenen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung
oder Verbindung; soweit bei der Verbindung eine Sache als
Hauptsache anzusehen ist, so werden wir anstelle des Bestellers Eigentümer
der neuen Sache, soweit sonst der Besteller Eigentümer würde.
8.5
Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware für uns an einem
sicheren Ort zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Das Gleiche
gilt für die durch Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen
Sachen.
8.6
Bei drohenden Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere
bei Pfändung, hat der Besteller in geeigneter Weise auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.
8.7
Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei
Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu
verlangen, die Befugnis zur Veräußerung im ordentlichen Geschäftsgang
(Ziffer 8.2 Satz 1) und die Einzugsermächtigung (Ziffer 8.3 Satz 3) zu
widerrufen. In der Rücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt ein
Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
erklären. Nach Rücknahme der Vorbehaltsware sind wir unter Anrechnung
des Erlöses ? abzüglich angemessener Verwertungskosten ? auf
die Verbindlichkeiten des Bestellers zur Verwertung der Vorbehaltsware
berechtigt.
8.8
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 10 %, so sind wir auf schriftliches Verlangen
des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet; die Auswahl der freizugebenden
Sicherheiten richtet sich nach unserer Wahl.
9. Rücksendung
Rücksendungen sind nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher
Vereinbarung möglich, wobei der Besteller für die beförderungssichere
Verpackung zu sorgen hat. Soweit nicht anders vereinbart, ist für
die Rücksendung die gleiche Versendungsform zu wählen wie bei der
Zusendung. Rücksendung und Umtausch mangelfreier Ware sind ausgeschlossen.
10. Datenverarbeitung
Wir sind berechtigt, alle die Geschäftsbeziehungen mit dem Besteller
betreffenden Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache
11.1
Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für die
Zahlung durch den Besteller ist für beide Teile ausschließlich Kirchen.
11.2
Gerichtsstand ist für beide Parteien das für Kirchen zuständige Gericht
oder nach unserer Wahl das für den Geschäftssitz des Bestellers zuständige
Gericht.
11.3
Für die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Besteller und uns
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Wiener UN-Kaufrechts.




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